FASSUNG APRIL 2018
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil jedes Angebotes der protokollierten Firma ntb Thalhammer Bürotechnik Ges.m.b.H., FN 117165 b (idF kurz: ntb Thalhammer) und jedes mit ihr abgeschlossenen Kaufvertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind rechtsunwirksam.
1.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie die Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
2. Angebote
2.1. Die Angebote von ntb Thalhammer sind grundsätzlich freibleibend. Technische Änderungen bzw. technische Weiterentwicklungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sämtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von ntb Thalhammer bzw. ihren Zulieferern. Ohne ausdrückliche Zustimmung von ntb Thalhammer bzw. ihren Zulieferern dürfen sie weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
2.2. Öffentliche Äußerungen von ntb Thalhammer oder eines sonst beteiligten Dritten, vor allem in der Werbung und in den der Ware beigefügten Angaben, werden nur Vertragsinhalt, wenn sie dem Angebot schriftlich zugrunde gelegt werden, oder wenn im Angebot ausdrücklich darauf verwiesen wird.
3. Preise
Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Nettopreise ab Lager, exklusive Verpackung, Verladung, Montage, Versicherung und Umsatzsteuer. Es sind nur Richtpreise. Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung von ntb Thalhammer nicht beeinflussbare Materialkostenerhöhungen oder nicht im Einflussbereich von ntb Thalhammer stehende Mehrleistungen bzw. Mehrkosten auslösende Umstände auf, erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Auftragserteilung und Lieferung liegen weniger als 3 Monate.
4. Lieferfristen und Termine
Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Im Falle einer vereinbarten Änderung des Vertrages ist ntb Thalhammer berechtigt, den Liefertermin neu festzusetzen. Für unverschuldete und fahrlässig verursachte Lieferverzögerungen haftet ntb Thalhammer nicht. In einem solchen Fall verzichtet der Auftraggeber auf das Recht, vom Kauf zurückzutreten und auch auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
5. Zahlungen
Wenn nicht anderes vereinbart, wird die Ware nur gegen Nachnahme (gegen Kosten) oder gegen Vorauszahlung netto ohne Skonto geliefert. ntb Thalhammer kann angebotene Zahlungen mittels Scheck oder Wechsels ohne Angabe von Gründen ablehnen. Für den Fall, dass nach besonderer Vereinbarung Scheck bzw. Wechsel akzeptiert werden, erfolgt dies nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen - aus welchen Gründen auch immer – sind ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig. Zahlungen haben mit schuldbefreiender Wirkung auf ein Konto von ntb Thalhammer zu erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Annahmeverzug sowie bei Terminsverlust ist ntb Thalhammer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Im Falle der Säumnis ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Mahnspesen, Interventionskosten sowie die Kosten anwaltlichen Einschreitens zu ersetzen. Vom Auftraggeber allenfalls geltend gemachte Gewährleistungsansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.
6. Terminsverlust
Ist der Auftraggeber mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung oder eines Teiles davon mehr als 14 Tage in Verzug, ist ntb Thalhammer berechtigt, den gesamten Restkaufpreis (restlichen Rechnungsbetrag) sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Weiters wird die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig, wenn gegen das Vermögen des Auftraggebers erfolglos Exekution betrieben, die Zwangsversteigerung von Liegenschaften oder Zwangsverwaltung derselben bewilligt wird, oder wenn sich sonst in irgendeiner Form die Bonität und Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindert. Der Terminsverlust berechtigt ntb Thalhammer vom Vertrag zurückzutreten.
7. Versand- und Übernahmebedingungen, Umtausch, Rückabwicklung
7.1. Der Auftraggeber hat sogleich nach Erhalt der Ware am vereinbarten Abnahmeort diese zu überprüfen und zu übernehmen, oder durch bevollmächtigte Personen überprüfen und übernehmen zu lassen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen. Der Versand erfolgt stets, auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mit Übergabe der vom Auftraggeber bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Bahn, Flugzeug, Schiff oder Spediteur) hat ntb Thalhammer ihre Vertragspflichten erfüllt und geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Die Wahl der Versendungsart obliegt ntb Thalhammer und wird vom Auftraggeber vorweg genehmigt.
7.2. Der Umtausch oder die Rückabwicklung des Vertrages, trotz ordnungsgemäßer Erfüllung durch ntb Thalhammer, ist nur mit Zustimmung von ntb Thalhammer möglich. Jedenfalls ist vom Auftraggeber voller Kostenersatz für die Rücklieferung (Lieferungskosten, Gebühren, etc.) oder – nach Wahl von ntb Thalhammer – eine Pauschale, die die regelmäßig zu erwartenden Kosten abdeckt, mindestens jedoch 15 % vom Auftragswert, zu bezahlen. Die Ware ist in unbeschädigtem Zustand samt Originalverpackung an ntb Thalhammer zurückzuliefern. Ein Austausch von Waren, die länger als 3 Monate ausgeliefert sind, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist ein Umtausch von Sonderware (keine Lagerware).
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. ntb Thalhammer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen das Eigentum an den von ntb Thalhammer gelieferten Waren vor. Diese dürfen nur im normalen Geschäftsgang veräußert werden, solange der Auftraggeber gegenüber ntb Thalhammer nicht in Zahlungsverzug ist.
8.2. Für den Fall der Weiterveräußerung gelten nachfolgende Bestimmungen:
8.3. Die Befugnis des Auftraggebers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet spätestens mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Auftraggebers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, über erste Anforderung von ntb Thalhammer die Vorbehaltsware herauszugeben.
8.4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder sonstige Verfügung über die abgetretenen Forderungen ist unzulässig.
8.5. ntb Thalhammer ist von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware unter Angabe des Pfändungsgläubigers oder zugreifenden Dritten sofort zu benachrichtigen.
8.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, ntb Thalhammer unverzüglich eine Aufstellung über die noch vorhandene Vorbehaltsware sowie eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsgutschriften zu übersenden.
9. Gewährleistung
9.1. Gewährleistungsfristen beginnen jeweils ab Ablieferung der Ware beim Auftraggeber bzw. Übernahme derselben durch den Auftraggeber.
9.2. ntb Thalhammer leistet für die Mängelfreiheit der Kaufgegenstände grundsätzlich für den Zeitraum von 2 Jahren wie folgt Gewähr: Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von ntb Thalhammer durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder Preisminderung. Die ausgetauschte Ware geht in das Eigentum von ntb Thalhammer über. Es steht im Ermessen von ntb Thalhammer, eine mangelhafte Ware gegen eine einwandfreie, gleichartige auszutauschen. In diesem Falle erlischt ein eventueller Anspruch auf Vertragsaufhebung.
9.3. Der Auftraggeber verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger ausdrücklich auf die Geltendmachung eines durch einen Mangel am Kaufgegenstand infolge einfacher oder schlicht grober Fahrlässigkeit verursachten mittel- oder unmittelbaren Schadens (Mangelschadens oder Mangelfolgeschadens) und Gewinnentgangs.
9.4. Der besondere Rückgriff eines Unternehmers, der einem Verbraucher Gewähr geleistet hat (§ 933b ABGB), wird einvernehmlich auf den Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§ 933 ABGB) eingeschränkt. Voraussetzung für einen Rückgriff nach § 933b ABGB ist die Erfüllung der Rügepflicht des § 377 UGB. Für Beschädigungen, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Gewährleistungsansprüche stehen nur dann zu, wenn sie sofort nach Feststellen des Mangels – längstens aber innerhalb von 5 Werktagen – schriftlich angezeigt werden. Nur diesfalls ist die Rügepflicht gemäß § 377 UGB gewahrt. Mündliche oder telefonische Verständigung genügen der Rügepflicht nicht. Im Falle nicht rechtzeitiger Rüge entfällt auch der Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschadens. § 377 Abs. 5 UGB findet im Fall des Vorliegens leichter oder bloß schlicht grober Fahrlässigkeit keine Anwendung; der Auftraggeber verzichtet diesfalls auf eine bezughabende Einrede.
9.5. Die Anwendung des § 934 ABGB ist ausgeschlossen.
10. Haftungsausschlüsse, Produkthaftung
10.1. Sämtliche Schadensersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte entgegen § 1298 ABGB zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt 6 Monate und beginnt ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
10.2. Jegliche Inanspruchnahme bleibt auf den tatsächlichen Schaden beschränkt. Der Ersatz des entgangenen Gewinnes und des Wertes der besonderen Vorliebe wird ausgeschlossen. Der Benutzer ist verpflichtet, die Produkte bestimmungsgemäß zu gebrauchen. Vorstehende Verpflichtungen sind allen weiteren Abnehmern zu überbinden.
10.3. Regressforderungen im Sinne des Produkthaftungsgesetz, insbesondere dessen § 12, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
11. Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von ntb Thalhammer aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
12. Unternehmensübertragung/Widerspruch
Für den Fall der Übertragung des Unternehmens des Auftraggebers spricht sich ntb Thalhammer vorweg gegen eine (automatische) Übernahme der Vertragsverhältnisse durch den Erwerber aus; eine solche Übernahme bedarf gesonderter Vereinbarung (Schriftformvorbehalt).
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von ntb Thalhammer.
13.2. Für alle sich mittel- oder unmittelbar aus einem mit ntb Thalhammer abgeschlossenen Vertrag ergebenden Streitigkeiten – auch hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses selbst – wird die Zuständigkeit des jeweils sachlich für Klagenfurt am Wörthersee zuständigen Gerichtes vereinbart.
13.3. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet österreichisches Recht – mit Ausnahme des einheitlichen UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) und des internationalen Privatrechtes – Anwendung.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenes Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.